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Abstimmungsverfahren

Abstimmungsverfahren

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Bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen existieren zwei unterschiedliche Abstimmungsverfahren: die traditionelle Stimmabgabe an der Urne und die briefliche Stimmabgabe.

Dorfansicht von St. Moritz aus luftiger Höhe.
Dorfansicht von St. Moritz aus luftiger Höhe.

Traditionelle Stimmabgabe

Die Urnen sind an den Abstimmungswochenenden wie folgt geöffnet:

St. Moritz Dorf
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
Gemeindekanzlei, Büro 1
Samstag 17.00 bis 18.00 Uhr Rathaus, Parterre
Sonntag 09.30 bis 10.30 Uhr Rathaus, Parterre
St. Moritz Bad
Samstag 18.00 bis 19.00 Uhr Postgebäude, Wartesaal
Sonntag 09.30 bis 10.30 Uhr Postgebäude, Wartesaal
Champfèr
Samstag 17.00 bis 17.30 Uhr Schulhaus, Haupteingang

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann sofort nach Erhalt des Stimmcouverts erfolgen.

Allgemeine Richtlinien:

  • Ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel im Stimmkuvert oder in einem privaten, neutralen Kuvert verschliessen
  • Stimmrechtsausweis unbedingt unterschreiben (ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig)
  • Legen Sie das Stimmkuvert oder das private, neutrale Kuvert mit dem Stimm-/Wahlzettel ins Zustellkuvert (oder in ein mit dem Vermerk "briefliche Stimmabgabe" versehenes privates Rücksendekuvert)
  • Das Kuvert frankiert der Post übergeben oder in den mit "Abstimmungsmaterial" bezeichneten Briefkasten beim Eingang zum Rathaus einwerfen
  • Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis spätestens um 12.00 Uhr des Vortages vor des Wahl- und Abstimmungstages bei der Gemeinde eintreffen

Daten der aktuellen und demnächst anstehenden Abstimmungen:

Agenda