
Das Gemeindegebiet von St. Moritz gehört zum kantonalen Jagdbezirk VII (Oberengadin). Die Aufsicht hat der Wildhüter. Die Gesetzgebung und der Erlass der Jagdbetriebsvorschriften obliegen der Regierung des Kantons Graubünden auf Antrag der kantonalen Jagdkommission und des kantonalen Jagdinspektorates.
Mehr Informationen:
www.jagd-fischerei.gr.ch
| Hirsche | 10 |
| Gämsen | 25 |
| Rehe | 30 |
Ausgabestellen der kantonalen Jagdpatente bzw. Anmeldestellen für die Eignungsprüfung für Bündner Jäger/innen oder die Steinwildjagd sind: