
Das Fischen vom Ufer des St. Moritzersees aus richtet sich nach den kantonalen Fischereibetriebsvorschriften.
Mehr Informationen:
www.jagd-fischerei.gr.ch
Das Fischen von Booten wird im Fischereigesetz der Gemeinde St. Moritz geregelt. Zur Ausübung ist eine besondere Fischereibewilligung erforderlich, die vor Ausübung der Fischerei bei der Gemeindepolizei zu lösen ist. Der Fischfang vom Boot ist nur mit der frei von Hand geführten Angelrute oder mit der Schleppvorrichtung gestattet, jedoch nicht gleichzeitig mit beiden Vorrichtungen. Jeder Bootsverkehr auf dem See zwischen 22 Uhr und 04 Uhr ist verboten, ausgenommen in Notfällen.
Die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Ansätzen des Kantons für die kantonale Fischereibewilligung.