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Fischerei

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Das Fischen vom Ufer des St. Moritzersees aus richtet sich nach den kantonalen Fischereibetriebsvorschriften.

Mehr Informationen:
www.jagd-fischerei.gr.ch

Boote auf dem St. Moritzersee
Boote auf dem St. Moritzersee

Das Fischen von Booten wird im Fischereigesetz der Gemeinde St. Moritz geregelt. Zur Ausübung ist eine besondere Fischereibewilligung erforderlich, die vor Ausübung der Fischerei bei der Gemeindepolizei zu lösen ist. Der Fischfang vom Boot ist nur mit der frei von Hand geführten Angelrute oder mit der Schleppvorrichtung gestattet, jedoch nicht gleichzeitig mit beiden Vorrichtungen. Jeder Bootsverkehr auf dem See zwischen 22 Uhr und 04 Uhr ist verboten, ausgenommen in Notfällen.

 

Bootsgesetz für den St. Moritzersee

Ausgabe der Fischerei-Patente

Die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Ansätzen des Kantons für die kantonale Fischereibewilligung.

Fischzuchtanstalt St. Moritz
Reto Gritti 
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 833 67 52
Fax +41 81 833 67 52
Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Loëstrasse 14 
7001 Chur
Tel. +41 81 257 38 92
Fax +41 81 257 21 89
E-mail
Website
Gemeindepolizei St. Moritz
Via Quadrellas 7 
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 833 30 17
Fax +41 81 833 08 08