
Für das Ausstellen von Identitätskartenanträgen ist in jedem Fall ein persönliches Vorsprechen nötig, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen.
Notwendige Unterlagen für den Antrag:
- 1 Passfoto (Kinder ab Geburt)
- alte Identitätskarte
- bei Verlust der ID-Karte ist eine Verlustanzeige der Kantonspolizei erforderlich
Tel. Kantonspolizei 081 837 54 60
Ab dem 1. März 2010 werden nur noch biometrische Pässe ausgestellt. Zur Beantragung eines neuen Passes müssen die Gesuchstellenden persönlich auf einem Ausweiszentrum in ihrem Wohnkanton vorsprechen. In Graubünden sind zur Zeit die Ausweiszentren Chur und Zernez in Betrieb.

Pässe 2010
Notwendige Unterlagen für den Antrag
Die Gesuchstellenden haben bei ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbescheinigung, Steuerveranlagung). Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen. Passfotos sind keine mitzunehmen.
Provisorische Pässe
Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden wird nur im Ausweiszentrum in Chur provisorische Pässe ausstellen. Im regionalen Ausweiszentrum Zernez können weder provisorische Pässe beantragt noch ausgestellt werden. Gesuchstellende haben sich direkt an das Ausweiszentrum in Chur zu wenden.
Gütigkeitsdauer der IDK und Pass
Bis 18 Jahre 5 Jahre
Ab 18 Jahre 10 Jahre
Mehr Informationen:
www.schweizerpass.admin.ch