
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.
Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde St. Moritz erteilt Auskünfte im Zusammenhang mit der AHV, gibt die entsprechenden Formulare und einschlägigen Vorschriften ab, wirkt bei der Ermittlung der Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen und bei der Erfassung aller Beitragspflichtigen mit. Ebenso bei der AHV-Abrechnung. Ferner erledigt sie Aufgaben, die ihr von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden übertragen worden sind.
Mehr Informationen:
www.ahv-iv.info
| Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag | 08.30 bis 11.30 14.00 bis 16.00 |
| Donnerstag | 08.30 bis 11.30 14.00 bis 18.00 |
Ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen und zahlreiche Formulare, die direkt online ausgefüllt werden können, bietet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.