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AHV-Zweigstelle

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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde St. Moritz erteilt Auskünfte im Zusammenhang mit der AHV, gibt die entsprechenden Formulare und einschlägigen Vorschriften ab, wirkt bei der Ermittlung der Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen und bei der Erfassung aller Beitragspflichtigen mit. Ebenso bei der AHV-Abrechnung. Ferner erledigt sie Aufgaben, die ihr von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden übertragen worden sind.

 

Mehr Informationen:
www.ahv-iv.info

 

AHV-Zweigstelle der Gemeinde St. Moritz
Via Maistra 12 
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 50
Fax +41 81 836 30 31
E-mail
Schalteröffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag 08.30 bis 11.30
14.00 bis 16.00
Donnerstag 08.30 bis 11.30
14.00 bis 18.00

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden SVA

Ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen und zahlreiche Formulare, die direkt online ausgefüllt werden können, bietet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubündens SVA
Ottostrasse 24 
7000 Chur
Tel. +41 81 257 41 11
Fax +41 81 257 42 22
Website