
St. Moritz ist eine der steuergünstigsten Gemeinden im Kanton Graubünden. Der Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2009 betrug für natürliche Personen 60 % der einfachen Kantonssteuer. Die Steuerberechnung basiert auf progressiv ausgestalteten Tarifen sowohl für die Einkommens- als auch die Vermögenssteuer.
Die Einkommenssteuer bezieht sich zur Hauptsache auf das Erwerbseinkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie aus Ertragseinkommen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer wird in % berechnet.
Die Vermögenssteuer ist nach der Gesetzessystematik eine Ergänzungssteuer, die zusätzlich und unabhängig von der Höhe des Einkommens das Vermögen treffen soll. Die Vermögenssteuer muss deshalb auch auf Vermögensgegenständen erhoben werden, welche die steuerpflichtige Person mit Einkünften finanziert hat, die ihr in der Bemessungsperiode als steuerbares Einkommen zugeflossen sind. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen (Aktiven abzüglich Passiven). Das Vermögen wird nach seinem Bestand und seinem Wert am Ende der Steuerperiode festgesetzt. Die Vermögenssteuer wird im Gegensatz zur Einkommenssteuer in o/oo berechnet.
Aufgabengebiete des Gemeindesteueramts St. Moritz:
Drittpersonen erhalten aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskünfte über Einkommens- und Vermögensverhältnisse