
Ein Wohnortwechsel muss ebenfalls innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde St. Moritz gemeldet werden. Bei einem Kantonswechsel ist zusätzlich die Neuanmeldung in der neuen Wohngemeinde notwendig.
Nach erfolgter Einreise in die Schweiz und Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innert 8 Tagen erhalten ausländische Arbeitnehmender in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B/L (Ausländerausweis). Für Bürgerinnen und Bürger von EU/EFTA-Ländern mit Arbeitsverträgen, die ein Jahr übersteigen oder unbefristet sind, wird die Aufenthaltsbewilligung B alle 5 Jahre erneuert. Für alle anderen muss diese Bewilligung jährlich erneuert werden. Es können auch Aufenthaltsbewilligungen mit anderen Laufzeiten ausgestellt werden.
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Einwohnerkontrolle