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Anmeldung

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Nach der Einreise müssen sich neu zugezogene Personen innert 8 Tagen mit Pass, 1 Passfoto und Einreisebewilligung/Visum bei der Einwohnerkontrolle melden.

Blick auf St. Moritz
Blick auf St. Moritz

Adressänderung

Ein Wohnortwechsel muss ebenfalls innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde St. Moritz gemeldet werden. Bei einem Kantonswechsel ist zusätzlich die Neuanmeldung in der neuen Wohngemeinde notwendig.

Aufenthaltsbewilligung

Nach erfolgter Einreise in die Schweiz und Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innert 8 Tagen erhalten ausländische Arbeitnehmender in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B/L (Ausländerausweis). Für Bürgerinnen und Bürger von EU/EFTA-Ländern mit Arbeitsverträgen, die ein Jahr übersteigen oder unbefristet sind, wird die Aufenthaltsbewilligung B alle 5 Jahre erneuert. Für alle anderen muss diese Bewilligung jährlich erneuert werden. Es können auch Aufenthaltsbewilligungen mit anderen Laufzeiten ausgestellt werden.

Mehr Informationen:
Einwohnerkontrolle

Einwohnerkontrolle der Gemeinde St. Moritz
Via Maistra 12 
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 50
Fax +41 81 836 30 31
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