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Ersatzwahl Gemeinderat
Für das Einreichen von Wahlvorschlägen zur Ersatzwahl für einen Sitz in den Gemeinderat nutzen Sie folgendes Dokument:
1. Wahlgang:
- Ein 1. Wahlgang ist am 3. März 2024
- Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 2. Januar 2024 um 12.00 Uhr
2. Wahlgang:
- Allfälliger 2. Wahlgang ist am 14. April 2024
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 6. März 2024 um 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht
Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde