Organe der Gemeinde
Gemeindeversammlung
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Gemeinde Aktuell
Protokolle
Gemeindeverwaltung
 
 
ORGANE DER GEMEINDE
Die Gemeindeversammlung

wird vom Gemeindevorstand einberufen und vom Gemeindepräsidenten geleitet;
genehmigt das Budget und setzt die Höhe des Steuerfusses fest;
setzt die Höhe des Steuersatzes für die Liegenschaftensteuer fest;
entscheidet über die Veräusserung, Verpfändung von Grundeigentum und die Einräumung von Baurechten, Wasser- und Sondernutzungsrechten für mehr als 30 Jahre;
entscheidet über Geschäfte welche durch Motion oder Initiative unterbreitet werden;
beschliesst über die Äufnung des Grundstückerwerbskontos der Gemeinde.
   

 
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